Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartements zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses Haus Chez Douverne (Apartementaufnahmevertrag). Der Begriff „Apartementaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Apartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hauses Haus Chez Douverne in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1
Vertragspartner sind das Haus Chez Douverne und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus Chez Douverne zustande. Dem Haus Haus Chez Douverne steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2
Alle Ansprüche gegen das das Haus Haus Chez Douverne verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Chez Douverne beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das Haus Haus Chez Douverne ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hauses Haus Chez Douverne zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Haus Haus Chez Douverne beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Haus Haus Chez Douverne verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Das Haus Chez Douverne kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartements, der Leistung des Hauses Chez Douverne oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartements und/oder für die sonstigen Leistungen des Hauses Chez Douverne erhöht.
3.5
Rechnungen des Hauses Chez Douverne ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Haus Chez Douverne kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus Chez Douverne berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Haus Chez Douverne bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das Haus Chez Douverne ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Haus Chez Douverne berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8
Das Haus Chez Douverne ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hauses Chez Douverne aufrechnen oder verrechnen.
3.10
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß unser Haus ein reines NICHTRAUCHER- Haus ist.
Dies gilt auf dem gesamten Gelände von Chez Douverne besonders in den Apartements auch für die Bäder und insbesondere für das Rauchen am offenen Fenster und/oder geöffneter Balkontür. Auch auf dem Balkon ist das Rauchen nicht gestattet!
Bei Nichtbeachtung erheben wir eine Reinigungspauschale von € 165,00 inkl. MwSt..
Da dieser erhöhte Reinigungsaufwand einen ganzen Tag in Anspruch nimmt, wird zusätzlich der Übernachtungspreis für eine Nacht des betreffenden Appartements fällig.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES Haus Chez DouverneS (NO SHOW)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Haus Chez Douverne geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Haus Chez Douverne der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Sofern zwischen dem Haus Chez Douverne und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hauses Chez Douverne auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Haus Chez Douverne ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Haus Chez Douverne einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Haus Chez Douverne den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen.
Wird jedoch ein Nachmieter für den entsprechenden Zeitraum gefunden, werden lediglich die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
5. RÜCKTRITT DES Hauses Chez Douverne
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Haus Chez Douverne in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartement vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Haus Chez Douverne mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus Chez Douverne gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus Chez Douverne ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Haus Chez Douverne berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Haus Chez Douverne nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Apartements oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Haus Chez Douverne begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Chez Douverne in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses Chez Douverne zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Haus Chez Douverne begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. APARTEMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartements, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Apartements stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartements dem Haus Chez Douverne spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus Chez Douverne aufgrund der verspäteten Räumung des Apartements für dessen vertrags- überschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Haus Chez Douverne kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DES Hauses Chez Douverne
7.1
Das Haus Chez Douverne haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses Chez Douverne beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses Chez Douverne beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hauses Chez Douverne steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses Chez Douverne auftreten, wird das Haus Chez Douverne bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Chez Douverne dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Haus Chez Douverne empfiehlt die Nutzung des Haus Chez Douverne. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Haus Chez Douverne.
7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Haus Chez Douverne-Garage oder auf dem Haus Chez Douverne-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Chez Douverne-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus Chez Douverne nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4
Weckaufträge werden vom Haus Chez Douverne mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Haus Chez Douverne übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Haus Chez Douverne haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Kitzingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Kitzingen. 8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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